Was ist eine Apostille?

Die Apostille, auch bekannt als Haager Apostille, ist eine Art der Beglaubigung, wie sie im internationalen Urkundenverkehr verwendet wird, und zwar zwischen den Staaten, die das Haager Abkommen Nr. 12 unterzeichnet haben. Sie wird im Rechtsverkehr zwischen jenen Staaten verwendet, die Mitglieder des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 sind.

In der Praxis bedeutet das jedoch nicht, dass für den Urkundenverkehr zwischen allen Staaten, die das Haager Abkommen unterzeichnet haben, auch tatsächlich für den Urkundenverkehr eine Apostille eingeholt werden muss. Verbindliche Auskunft kann Ihnen hier die Behörde geben, bei der die Urkunde, bzw. die Übersetzung, eingereicht wird.

Die „Haager Apostille“ ist, ebenso wie die Legalisation, die Bestätigung der Echtheit einer Urkunde. Sie wird jedoch, anders als bei der Legalisation, von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt. Eine Beteiligung des Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ist dann nicht mehr notwendig.

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