Was ist eine beglaubigte Kopie?

Beglaubigte Kopien fertigen in Deutschland z. B. Stadt- oder Gemeindeverwaltungen und Notare oder auch das entsprechende Konsulat an. Die amtliche Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
In Deutschland dürfen beglaubigte Kopien nicht von Übersetzern angefertigt werden, auch wenn diese vereidigt, beeidigt oder ermächtigt sind, es sei denn, sie sind gleichzeitig Notare.

In der Regel müssen Sie mit Ihren beglaubigten Übersetzungen auch beglaubigte Kopien Ihrer deutschsprachigen Dokumente mitschicken. Die Anforderungen an beglaubigte Kopien sind je nach Behörde oder Universität sehr unterschiedlich. Sie reichen von einem einfachen Beglaubigungsstempel durch die Behörde in deutscher Sprache bis zur Vorgabe eines genauen Wortlauts, der von einem Notar verwendet und durch Angaben wie Anschrift, Telefonnummer, Datum und die Unterschrift des Notars ergänzt werden muss.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Behörde, bei der Sie Ihre Unterlagen einreichen, genau nach den Bestimmungen, damit Ihre Bewerbung nicht wegen eines Formfehlers abgelehnt wird.

Bei der beglaubigten Übersetzung von einer beglaubigten Kopie (oder vom Scan einer beglaubigten Kopie) übersetzen wir den Beglaubigungsvermerk mit.

Die Anfertigung beglaubigter Kopien dient dazu, die Fälschung von Dokumenten zu verhindern.

Bitte lesen hierzu die auch die Informationen zum Thema Beglaubigte Übersetzungen durch.

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